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Ratgeber Immobilienmakler

Woran erkennt man einen passenden Immobilienmakler?

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Blatt 13Immobilienmakler

Ein passender Makler hat die Erlaubnis nach § 34c GewO, kennt die Lage und begründet seine Preiseinschätzung mit Vergleichswerten. Der Maklervertrag braucht beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Textform, und die Provision wird bei Verbrauchern hälftig geteilt. Die Hinweise stützen sich auf die genannten Rechtsquellen und gelten für Deutschland.

Darauf kommt es an

Erlaubnis nach § 34c GewO

Wer gewerblich Immobilien vermittelt, braucht diese Erlaubnis. Fragen Sie danach.

Preis mit Begründung

Eine Einschätzung sollte auf vergleichbaren Objekten beruhen, nicht auf dem höchsten Versprechen.

Leistungen im Vertrag

Exposé, Fotos, Besichtigungen und Notartermin sollten benannt sein, dazu die Laufzeit.

Provision

Beim Verkauf an Verbraucher gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser die hälftige Teilung nach § 656c BGB.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Makler bei Mietwohnungen?

Es gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn.

Muss ein Exklusivvertrag sein?

Nein. Achten Sie auf Laufzeit und Kündigung, wenn Sie einen schließen.

Wie kommt die Reihenfolge in diesem Verzeichnis zustande?

Die Einträge stehen alphabetisch. Es gibt keine Rangfolge, keine Bewertung und keine bezahlte Platzierung.

Quellen

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